Ablauf und Förderung einer Beratung


Nach dem telefonischen Erstkontakt und der Vereinbarung einer Beratung sehen wir uns beim Vor-Ort-Termin am Gebäudestandort. Dort werden Daten erfasst, das Gebäude ausgemessen, Fotos angefertigt.
Im Büro werden diese Informationen durch den Berater für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) genutzt. Dieser beinhaltet die konkreten Ziele des Hauseigentümers und berücksichtigt die Anforderungen des Gesetzgebers sowie die Förderbedingungen und Fördermöglichkeiten. In einem Auswertungsgespräch, wird das Sanierungskonzept erläutert und dem Beratenden übergeben. 

Die Planungs- und Umsetzungsphase folgt erst im Anschluss.


Das BAfA fördert aktuell Gebäudeenergieberatungen mit maximal 80 % bzw. 1300 € der Honorarkosten (bei einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus) bzw. mit max. 1700 € für ein Mehrfamilienhaus. Die Beantragung wird vom Berater ausgelöst. Der Beratende erhält eine Honorarrechnung, die die Gesamtkosten, den Förderzuschuss sowie den Eigenanteil des Beratenden ausweist.