Einen erheblichen Anteil an der Energieeffizienz des Gebäudes hat auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle.
Maßgeblich beeinflusst wird sie durch die Einbauqualität von Fenster und Türen, dem sorgfältigen Anschluss von Dampfbremsfolien sowie bereits durch gute Planung (Luftdichtheitskonzept). Anforderungen an die Gebäudedichtheit sind in der GEG §26 geregelt. Mehr Infos zur Luftdichtheit finden Sie auf wissenwiki.de/Luftdichtung.
Ein Luftdichtheitstest bestimmt das Maß an Dichtheit.
Dazu wird mittels eines transportablen Gebläses zwischen dem Gebäudeinneren und der Außenluft eine Druckdifferenz (50 Pascal) erzeugt. Das dabei ausgetauschte Raumvolumen pro Stunde ist im GEG mit maximal 3,0/h (mit 1,5/h bei Gebäuden mit Lüftungsanlage) definiert. Passivhäuser erfordern sogar Werte unterhalb 0,6/h.
Leckageortung beugt Bauschäden vor
Vorhandene Leckagen können trotz eingehaltenem Grenzwert zu Kondenswasserschäden führen (z. B. im Holzdachbereich) oder sie verursachen Zugerscheinungen bzw. störende Schallübertragungen. Ein rechtzeitig angesetzter Luftdichtheitstest (noch während der Bauphase) erkennt Baufehler frühzeitig. Nachbesserung können noch ohne großen Aufwand veranlasst werden.
Luftdichtheitstests können zu einem besseren Förderniveau beitragen.
Obwohl Luftdichtheitstest nicht (mehr) zwingend gefordert sind, ermöglicht ein bestandener Test einen rechnerischen Bonus bei der Bilanzierung des Gebäudes (geringerer Primärenergiebedarf) Das kann bei bestimmten Haustechnik-Konstellationen zum Erreichen eines besseren Förderniveaus führen.