Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden Einzelmaßnahmen sowie Komplettsanierungen an Gebäuden zur Verringerung der Gebäude-CO2 Emissionen in Form von Zuschüssen und
Krediten gefördert.
Die Zuständigkeiten für Antragstellungen sind zwischen der KfW und dem BAfA aufgeteilt.
Als gelisteter Energieeffizienzexperte unterstütze ich Sie mit Energieberatungen, bei Förderanträgen sowie bei der energetischen Baubegleitung. Näheres erläutere ich gern am Telefon: 01573 2374840
Das BEG vergibt Zuschüsse bzw. Kredite wenn:
Letztere unterliegen jeweils definierten Mindestanforderungen, um zu einer verbesserten Energieeffizienz des Gebäudes beizutragen.
Vor Sanierungen eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, lohnt in doppelter Hinsicht.
Zum Einen dient sie als Entscheidungshilfe, zum Anderen werden Sanierungsmaßnahmen mit weiteren 5% bedacht, wenn dadurch die Vorschläge eines
zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vollständig umgesetzt wurden.
Neubauvorhaben sollten frühzeitig geprüft werden, ob ein Effizienzhausstandard erreicht werden kann.
Idealerweise wird dem Entwurfsverfasser (verantwortlich für den Bauantrag) das Förderziel (die Effizienzhausklasse) vorgegeben. Dieser kann sich dann mit einem gelisteten Effizienzhausberater in
Verbindung setzen, um gemeinsam die Anforderungen an die Gebäudehülle und die verwendete Haustechnik abzustimmen.