Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden Bestandsgebäude sowie Neubauvorhaben mit dem Ziel zur Verringerung der Gebäude-CO2 Emissionen in Form von Zuschüssen und
Krediten gefördert.
Als gelisteter Energieeffizienzexperte unterstütze ich Sie mit Energieberatung (z.B. iSFP), bei Förderanträgen sowie bei der energetischen Baubegleitung.
Für energetische Sanierungen von Einzelmaßnahmen gibt es prozentual gestaffelte Zuschüsse von maximal 60.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Energetische Sanierungen zu Effizienzhausniveaus werden mit zinsgünstigen Krediten incl. prozentual gestaffelten Tilgungszuschüssen bis 120.000 € bzw. 150.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit gefördert.
Einzelmaßnahmen sowie Effizienzhausniveaus unterliegen Mindestanforderungen, welche vor Beantragung der Förderung und Auftragsvergabe mit den Baubeteiligten und dem Energieberater abgestimmt werden. Im Rahmen der Baubegleitung werden vom Energieberater Angebote inhaltlich zu den vorgegebenen Mindestanforderungen überprüft. Erst dann wird der Förderantrag gestellt und können Aufträge vergeben werden.
Rechtzeitig vor der Sanierung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, lohnt in doppelter Hinsicht. Zum Einen dient sie als Entscheidungshilfe, zum Anderen werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit zusätzlichen 5% bedacht, wenn die Vorschläge eines vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt werden.
Neubauförderung Wohngebäude
Ab 01.03.2023 sind über die KfW zinsgünstige Kredite (100.000 € - 150.000 € pro Wohneinheit) für klimafreundliche Neubauten (KFN) erhältlich.
Ab 01.06.2023 startet die Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Geplant sind Kreditbeträge bis maximal 240.000 Euro.